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AGB

Lizenzbestimmungen ExpoVit e-dec
Sehr geehrter Kunde

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unserem Exportabwicklungsprogramm ExpoVit e-dec und der Anerkennung der nachfolgenden Lizenzbedingungen.
Grundsätzliches
Durch das Registrieren von ExpoVit e-dec erklären Sie sich mit den an dieser Stelle aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden.

Mit dem Erwerb der ExpoVit e-dec -Lizenz erhalten Sie das Recht, die Software auf beliebig vielen Computern in Ihrer Firma zu installieren resp. bei Netzwerken beliebig vielen Arbeitsplätzen zugänglich zu machen und zu nutzen. Holding- Tochter- oder Schwesterfirmen benötigen eine separate Lizenz.

Dem Lizenznehmer ist untersagt:
  • Die Software Dritten zu überlassen oder Dritten in irgendwelcher Form zugänglich zu machen.
  • Die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
  • Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen.

Programme sind hochkomplexe Gebilde. ExpoVit e-dec wurde sorgfältig programmiert, getestet und geprüft. Eine Garantie für Fehlerfreiheit können wir trotz aller Sorgfalt nicht übernehmen. Auch vor Datenverlust können Sie sich nur durch periodische Datensicherung schützen. Für allfällige Fehler in der Software oder im Handbuch und daraus resultierenden Folgen wie verspätete Sendungen, Probleme mit dem Zoll, Betriebsunterbrüche und entgangener Gewinn übernimmt die TransSoft GmbH keine Haftung.
Lizenzbestellung / Freischaltung
Der Lizenznehmer bestellt die Lizenz im Programm ExpoVit e-dec unter Konfiguration / Lizenzbestellung. Es stehen die Module e-dec Export, eVV Export und eVV Import zur Verfügung. Unmittelbar nach der Bestellung wird das Programm durch den Softwarelieferanten freigeschaltet und der Lizenznehmer kann es nutzen. Für die Registrierung in der Zollkundenverwaltung (ZKV) des Zolls mit seiner UID-Nummer ist der Lizenznehmer selbst zuständig.
Preise
Die Software ExpoVit e-dec wird dem Lizenznehmer grundsätzlich vermietet (Software as a Service) und nicht verkauft.
  • e-dec Export: Für jede erfolgreich an den Zoll übermittelte Sendung wird eine Gebühr fällig (unabhängig von der Anzahl Tarifpositionen). Nachträgliche Korrekturen von bereits übermittelten Sendungen werden nicht verrechnet.
  • eVV Export: Für jede vom Zoll abgeholte elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) einer Sendung wird eine Gebühr fällig
  • eVV Import: Für jede vom Zoll abgeholte elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) einer Sendung wird eine Gebühr fällig. Die Bordereaux sind gratis.
  • Für das Installieren und Registrieren der Software kommt pro Modul (Export oder Import) eine einmalige Einrichtgebühr dazu.
  • In den Preisen sind alle künftigen Wartungskosten und Updates enthalten.
  • Technischer Support ist gratis. Exportauskünfte und telefonische Schulungen werden gemäss Preisliste verrechnet.

Die aktuellen Preise sind auf unserer Homepage www.transsoft.ch publiziert.
Rechnungsstellung
Die Rechnung für die Einrichtgebühr wird sofort nach der Lizenzbestellung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen rein netto fällig. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Die Rechnungen für die Transaktionen werden periodisch gestellt, bei grösseren Volumen monatlich, bei kleineren Volumen in grösseren Abständen. Die Schwelle legt der Softwarelieferant fest. Die Rechnung für den allfälligen Minimalpreis pro Jahr wird 365 Tage nach der Lizenzierung, resp. nach der letzten Jahresrechnung gestellt. Die Rechnung für die Transaktionen enthält den Verrechnungszeitraum sowie die während der aufgeführten Periode angefallene Anzahl Transaktionen. Die einzelnen Transaktionen sind für den Lizenznehmer im Programm ExpoVit®e-dec in der Sendungsliste ersichtlich. Auf Antrag erhält der Lizenznehmer eine Zusammenstellung der Transaktionen mit Datum und Deklarationsnummer des Zolls (weitere Daten sind beim Softwarelieferanten nicht hinterlegt).

Eine Aufsplittung der Rechnung nach Firmenteilen, Profitcenter, Kostenstellen usw. ist nicht möglich. Der Softwarelieferant speichert pro Lizenz lediglich das Transaktionsdatum sowie die Deklarationsnummer des Zolls. Wünscht der Kunde eine Aufsplittung, so ist für jeden Bereich eine separate Lizenz notwendig. Dies gilt auch für Schwester- oder Tochterfirmen.

Rechnungen für Support oder Formulare werden monatlich gestellt.

Transaktions- Support- und Formularrechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und nachbelastet.

Zahlungsverzug
  • 15 Tage nach Fälligkeit der Rechnung erhält der Kunde jeweils beim Aufstarten der Software eine elektronische Zahlungserinnerung.
  • 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung erhält der Kunde jeweils beim Aufstarten der Software eine elektronische Zahlungserinnerung mit der Warnung auf eine Deaktivierung der Software.
  • 45 Tage nach Fälligkeit der Rechnung wird die Software deaktiviert und erst nach Zahlung der offenen Rechnungen wieder aktiviert.
     
Kündigung der Lizenz
Will der Lizenznehmer auf die Software verzichten, so ist er verpflichtet, den Lizenzvertrag schriftlich zu kündigen. Ansonsten wird weiterhin der jährliche Minimalpreis für die Transaktionen fällig. Die Kündigung ist jederzeit möglich, wobei der Minimalpreis für das angebrochene Vertragsjahr noch fällig ist.
Daten beim Softwarelieferanten
Der Zoll liefert den Softwareherstellern periodisch Updates und neue Stammdaten für e-dec Export. Damit die Software des Lizenznehmers mit jener des Zolls funktioniert, müssen beide Versionen übereinstimmen. Dazu wird beim Aufstarten des Programms beim Lizenznehmer im Hintergrund eine Verbindung zum Server des Softwarelieferanten aufgebaut und die Version abgeglichen, resp. ein Update durchgeführt. Über den Server des Lieferanten werden dem Lizenznehmer auch Mitteilungen des Zolls weitergeleitet. Um Probleme mit Firewall und Virenscanner auszuschliessen, werden die E-Mailmitteilungen des Zoll vom TransSoft-Server entgegengenommen und dem Lizenznehmer als Webservice zugestellt. 
Datenspeicherung und Datenfluss beim Softwarelieferanten
Zur Geschäftsabwicklung werden beim Softwarelieferanten einige Daten des Lizenznehmers gespeichert. Dies sind zollseitig das elektronische Zertifikat des Lizenznehmers für die e-dec Abwicklung mit dem Zollsystem und kundenseitig das Erstellungsdatum der Sendung sowie die Deklarationsnummer des Zolls. Weitere Daten sind für den Softwarelieferanten nicht ersichtlich.

Bei allfälligen Softwareproblemen beim Lizenznehmer erhält der Softwarelieferant über den Webservice automatisch ein Fehlerprotokoll. Dieses enthält keine Geschäftsdaten, nur Softwaredaten.
Sonderfälle für die Softwarenutzung
Bei Fällen, wo der Lizenznehmer die e-dec Abwicklung mit dem Zoll durch einen Dienstleister (Spediteur) abwickeln lässt, kann ExpoVit®e-dec noch für die restlichen Anwendungen eingesetzt werden. Dies sind z.B. elektronischer Speditionsauftrag sowie die Erstellung aller weiteren benötigten Formulare wie EUR.1 usw.

ExpoVit®e-dec kann zum reinen Abholen und Archivieren der eVV (Export und Import) eingesetzt werden. Dies mit "Abholung beim Zollserver" oder "per E-Mail erhalten".
Bei diesen Nutzungsvarianten ist die einmalige Einrichtungsgebühr sowie der jährliche Mimimalpreis fällig.
Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allfälligen rechtlichen Angelegenheiten ist Liestal.

ExpoVit© ist ein eingetragenes Warenzeichen der TransSoft GmbH.

© bei TransSoft GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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