Felder in der Software
Korrekturcode / Korrekturgrund
Der Korrekturcode gibt an, ob es sich um eine "Erstübermittlung" oder um eine "Berichtigung" handelt. Eine bereits übermittelte Sendung kann bis zur Ausfuhr der Waren beliebig oft korrigiert werden (dabei fallen keine zusätzlichen Kosten an).
Wenn es sich um eine Korrektur handelt, muss ein Korrekturgrund angegeben werden. Wenn Sie eine Korrektur vornehmen vor Ausstellung der eVV, ist der Korrekturgrund immer "1 Antrag vor Aufnahme der Kontrolltätigkeit".
Typisch sind folgende Einstellungen:
Die "Annullation" wird derzeit nicht unterstützt. Siehe dazu folgenden Beitrag.
Eine "Erneute Anforderung von Rückmeldung und PDF" kann dann verwendet werden, wenn aus irgendeinem Grund das PDF mit der Ausfuhrliste abhanden gekommen ist.
Detailliertere Informationen finden Sie in diesem Dokument der EZV:
Berichtigungscodes.pdf